Navigation auf uzh.ch
Sämtliche Beiträge sind in elektronischer Form über folgenden Link einzureichen: Login
Bildung – Politik – Staat
Bildungsansprüche und Bildungserwartungen haben sich im Zuge der Verwissenschaftlichung der Gesellschaft und der Internationalisierung der Politik seit den 1990er-Jahren massgeblich verändert. Die Politik hat darauf mit einem weitgehenden Aus- und Umbau der Bildungssysteme und der darauf bezogenen Steuerungsinstrumente reagiert. Vor dem Hintergrund neuer Steuerungskonzepte wurde den Bildungsinstitutionen grössere Autonomie zugeordnet und Schulleitungen, Hochschulräte und weitere Steuerungsgremien wurden neu installiert, parallel dazu aber auch neue Instrumente der Kontrolle, Evaluation und Rechenschaftslegung eingeführt. Bildungsstandards und neue Lehrpläne weisen darauf hin, dass sich die bildungspolitischen Steuerungsabsichten nicht nur auf die strukturelle Ebene, sondern auch auf die Inhalte und die Resultate beziehen. Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring sowie zunächst New Public Management, dann neue Governance sind auch im Bildungssystem zu Orientierungspunkten der Neuausrichtung geworden. Obwohl der Staat nach wie vor der wichtigste Akteur im Bildungsbereich ist, hat sich seine Rolle dadurch verändert, und private Anbieter scheinen gleichzeitig an Bedeutung gewonnen zu haben.
In der Schweiz ist die horizontale Kooperation zwischen den Kantonen erweitert worden, aber auch dem Bund sind unter dem Titel „Bildungsraum Schweiz“ weitergehende Regelungskompetenzen zugesprochen worden. Die Bildungspolitik hat sich sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene immer deutlicher an internationalen Entwicklungen zu orientieren begonnen. Die Schweiz hat sich auch im Bildungsbereich international geöffnet, die Mitwirkung bei den PISA-Studien oder die Umsetzung der grundlegenden Eckwerte der Bologna-Deklaration sind dafür nur die offensichtlichsten Beispiele. Durch diese Entwicklungen hat sich nicht nur der Bildungsföderalismus als Leitformel für die Bildungsorganisation wesentlich verändert, sondern auch das Verhältnis zwischen Kantonen und Gemeinden.
Im Reformprozess der letzten 25 Jahre wurden die Beziehungen zwischen einzelnen Teilen des Bildungssystems systematisiert, die Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Bildungswegen wurde erhöht und dadurch u.a. auch der Blick für die Übergänge im Bildungssystem geschärft. Alle Bereiche des Bildungssystems waren von grundlegenden Reformen betroffen, die Vorschule, die Volksschule, die Klein- und Sonderklassen, die Berufsbildung, die Mittelschule, die Hochschulen und die Weiterbildung – um nur die wichtigsten zu nennen. Gegen verschiedene Reformen ist in der Öffentlichkeit aber auch Widerstand entstanden, in den letzten Jahren nicht zuletzt gegen Harmonisierungsprojekte.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sollen am Kongress der Schweizerischen Gesellschaft für Bildungsforschung und der Schweizerischen Gesellschaft für Lehrerinnen- und Lehrerbildung 2018 in Zürich das Verhältnis von Bildung und Politik bzw. von Bildung und Staat kritisch bilanziert sowie Forschungsresultate aus diesem Themenbereich präsentiert und diskutiert werden. Ausgangspunkt für den thematischen Schwerpunkt ist dabei nicht zuletzt die Steigerung der Aufmerksamkeit für bildungspolitische Fragen in der Öffentlichkeit. Willkommen sind neben Beiträgen zur Schweiz aber explizit auch Beiträge zu Entwicklungen in andern nationalstaatlichen Zusammenhängen und vergleichende Beiträge.
Hauptreferate, Symposien und weitere Veranstaltungen werden entlang von drei Themenclustern organisiert:
Referate und Symposien können einzelne solcher Themen aufnehmen oder unterschiedliche Themen kombinieren. Sie können unterschiedliche Ebenen der politischen Systeme fokussieren oder Bildungspolitik im Mehrebenensystem thematisieren. Bildungspolitik kann auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene analysiert werden – oder aber es können Vergleiche in den Vordergrund gerückt werden.
Nicht-thematische Beiträge
Für den Kongress können wie üblich neben thematischen Symposien, Einzelreferaten, Roundtables und Postern zu den Themenschwerpunkten 1-3 auch solche vorgeschlagen werden, die nicht dem Kongressthema gewidmet sind. Bitte kennzeichnen Sie diese Eingaben als solche (4, nichtthematische Beiträge). Der Call for papers folgt in diesem Fall demselben Verfahren. Für die Planung von Arbeitsgruppensitzungen und ähnlichen Veranstaltungen, die nicht dem Evaluationsverfahren unterliegen sollen, melden Sie sich bitte bei der Kongressorganisation sgbf2018@ife.uzh.ch.
Sprachen
Beiträge können in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch eingereicht werden. Die Präsentationen müssen in der angekündigten Sprache abgehalten werden.
Mögliche Formate und Richtlinien für die Einreichung
Es können Vorschläge für vier unterschiedliche Formate eingereicht werden:
Symposien
Ein Symposium dauert 90 Minuten und umfasst maximal 3 Präsentationen sowie einen Diskussionsteil. Die Beiträge dürfen nicht alle aus dem gleichen Forschungsprojekt stammen. Mehrsprachig geführte Symposien sind besonders willkommen. Für jedes Symposium ist ein Chair zu bestimmen.
Roundtables
Roundtables sind in der Organisationsform freier als Symposien. Sie dauern 90 Minuten. In der Regel werden mehr Personen aktiv beteiligt als bei den Symposien (z.B. podiumartig), die Redezeit für die einzelnen Inputs ist deshalb kürzer. Im Vordergrund steht die Diskussion (auch mit dem Publikum) über ein definiertes Thema. Für jeden Roundtable ist ein Chair zu bestimmen.
Individuelle Papers
Individuelle Paper-Präsentationen dauern insgesamt 30 Minuten, davon sind mindestens 10 Minuten für die Diskussion vorzusehen. Das Organisationskomitee wird ähnliche Themen zu Symposien zusammenfassen und je einen Chair bestimmen.
Poster
Poster sind im Format A0 (84.1 x 118.9 cm) zu drucken. Die Autorinnen und Autoren werden in einem dafür bestimmten Zeitraum die Möglichkeit haben, das Poster dem Publikum zu präsentieren.
Richtlinien zur Einreichung von Beiträgen
Die Teilnehmer/innen können nur in einem Gefäss als Präsentator/in auftreten (entweder Symposium, Roundtable, Paper oder Poster), davon ausgenommen sind zusätzliche Funktionen (z.B. Funktion als Chair oder Discussant). Für jeden Symposiumbeitrag, jedes individuelle Paper und jedes Poster ist ein Abstract im Umfang von maximal 500, für Roundtables insgesamt von maximal 750 Wörtern, bei Symposien zusätzlich ein Abstract im Umfang von maximal 250 Wörtern für das gesamte Symposium einzureichen. Die Eingabe erfordert Angaben zu den Beteiligten, zum theoretischen Rahmen, zum Forschungsumfeld und zu den Leitfragen, bei empirischen Arbeiten auch Hinweise zur Forschungsmethodik und zu den bereits vorliegenden Ergebnissen. Fügen Sie 3 bis 5 Schlüsselwörter bei.
Sämtliche Beiträge sind in elektronischer Form über folgenden Link einzureichen: Login.
Termin für das Einreichen von Beiträgen
15. Januar 2018
Review-Verfahren
Alle eingereichten Beiträge werden durch zwei Expertinnen und Experten evaluiert. Kriterien der Evaluation sind: allgemeine Qualität des Beitrages, Relevanz der Forschungsfrage, Nachvollziehbarkeit und Stringenz des Vorgehens, Innovationspotenzial sowie gegebenenfalls die Qualität der erhobenen Daten und der Resultate.
Das Organisationskomitee behält sich vor, gegebenenfalls ein anderes Format für den Beitrag vorzuschlagen. Im Falle der Ablehnung eines Symposiums können einzelne Beiträge trotzdem als individuelle Papers angenommen werden.
Die Rückmeldung der Review-Ergebnisse erfolgt bis Ende März 2018.